Achtung, bei diesem Artikel handelt es sich um keine Rechtsberatung! Bei Fragen oder Problemen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Urheberrecht.
Inhalt:
-> Was ist §13 UrhG?
-> Was muss bei §13 UrhG beachtet werden?
-> Was kann eine Verletzung von §13 UrhG nach sich ziehen?
Was ist §13 UrhG?
In diesem Paragraph wird die Pflicht zur „Anerkennung der Urheberschaft“ beschrieben. Im genauen Wortlaut:
„§13 UrhG – Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.„
~ Textauszug vom 21.03.2025
Wie aus dem Gesetzestext hervorgeht muss die Urheberschaft in Form einer Namensnennung anerkannt werden.
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Was muss bei §13 UrhG beachtet werden?
Wie oben Beschrieben muss, soweit der Urheber nicht AUSDRÜCKLICH auf die Namensnennung verzichtet, die Namensnennung des Urhebers erfolgen. Hierbei bestimmt allein der Urheber die Rahmenbedingungen.
Die Rahmenbedingungen umfassen folgende Punkte:
-> Genauer Wortlaut der Namensnennung
-> Ort, an welchem die Namensnennung erfolgen muss
-> Nur bei ausdrücklichem Verzicht ist keine Namensnennung erforderlich
Was aber, wenn der Urheber keine Angaben zur Namensnennung macht und mir Kommentarlos sein Werk zur Verfügung stellt?
Achtung! In diesem Fall Verzichtet der Urheber NICHT auf die Anerkennung der Urheberschaft. Setz dich vor Veröffentlichung mit dem Urheber in Verbindung. Andernfalls droht eine kostspielige Abmahnung! Selbiges gilt bei nicht genauer Umsetzung nach Urhebervorgabe.
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Was kann eine Verletzung von §13 UrhG nach sich ziehen?
Wenn du die Rechte des Urhebers gemäß §13 UrhG verletzt greift der Unterlassungsanspruch gemäß §97 UrhG.
Dieser Unterlassungsanspruch wird durch den Urheber in der Regel durch eine Abmahnung zukommen gelassen. Hierbei fallen erhebliche kosten an. Der Urheber kann seine Anwaltskosten auf dich abwälzen und zusätzlich Schadenersatzansprüche gegen die geltend machen.
Im Falle einer Abmahnung sollte man sich immer eine rechtliche Beratung zur Seite ziehen. Hierbei fallen allerdings nochmal kosten für dich an.
Wenn du die Abmahnung ignorierst oder du dich nicht mit dem Urheber einigen kannst, wird der Urheber seine Unterlassungsansprüche per Unterlassungsklage geltend machen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren steigen die Kosten – bei einer berechtigten Klage – für dich enorm an, da die Gerichtskosten auf dich zurückfallen.
Ebenso hat der Urheber immer die Möglichkeit auch Strafrechtlich, in Form einer Anzeige gegen dich vorzugehen (§ 106 UrhG). Im schlimmsten Fall droht hier eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren.