Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis:
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Preise und Zahlungsvereinbarungen
5. Zurückbehaltungsrecht
6. Widerrufsrecht
7. Ausführungsfrist (Lieferfrist)
8. Abnahme und Annahmeverzug
9. Eigentumsvorbehalt
10. Übertragung von Nutzungsrechten
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen, welche von Merlin Junk | Ju-Development, für den Kunden (Käufer) ausgeführt werden.
- Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
- Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden
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- Vertragspartner
- Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande mit Merlin Junk | Ju-Development, Merlin Junk, Niedermenniger Str. 57, 54329 Konz.
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- Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande mit Merlin Junk | Ju-Development, Merlin Junk, Niedermenniger Str. 57, 54329 Konz.
- Angebot und Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Käufer technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. In Einzelfällen kann die Zustimmung auch aus unseren AGB hervorgehen.
- Die Annahme des Vertragsangebots von Seiten des Käufers erfolgt schriftlich durch Annahme des Kostenvoranschlags oder des Auftragsschreibens.
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- Preise und Zahlungsvereinbarungen
- Sofern ein Festbetrag vereinbart wurde, behält dieser seine Gültigkeit sofern – auch bei Auftragsänderung – nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen vorbehalten
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Dienstleistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
- Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
- Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, können wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
- Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird von uns keine Umsatzsteuer abgeführt.
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- Zurückbehaltungsrecht
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
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- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
- Widerrufsrecht
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Merlin Junk | Ju-Development, Niedermenniger Str. 57, 54329 Konz, +49 15563 110644, info@ju-development.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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- Ausführungsfrist (Lieferfrist)
- Die Ausführungs- bzw. Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Dienstleistung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Ausführungs- bzw. Lieferfrist eine, für den Dienstleistungsauftrag, angemessene Zeitspanne.
- Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen.
- Ob ein Lieferverzug von uns als Dienstleister gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug von uns als Dienstleister ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Käufers. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Käufer den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Bruttopreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem Käufer kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
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- Abnahme und Annahmeverzug
- Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Weitergehende gesetzliche Vorschriften des Werkvertragsrechts bleiben unberührt. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Dienstleistung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Kläger einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen. Sofern dies der Fall ist, stellen wir dem Käufer eine pauschale Entschädigung i.H.v. 5 EUR pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.
- Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware / erbrachten Dienstleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
- Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
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- Übertragung von Nutzungsrechten
- Geltungsbereich:
- Die Übertragung der Nutzungsrechte betrifft alle Werke, welche zur Gestaltung der Internetseite des Erwerbers beitragen und an welchen wir die Urheberrechte halten.
Dazu zählen insbesondere das Design, die genutzten Bilder und Texte, sowie der Sourcecode der Internetseite. - Die Internetseite wird unter der vom Käufer gewünschten Domain veröffentlicht.
- Der Rechteinhaber versichert, dass er dazu berechtigt ist die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
- Sollte der Rechteinhaber nicht berechtigt sein die Nutzungsrechte einzuräumen, so versichert er, dass die Nutzungsrechte bereits im Besitz des Käufers waren und/oder er die Nutzungsrechte vollumfänglich eingeholt hat und die Werke für die Gestaltung der Internetseite des Erwerbers nutzen darf.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte betrifft alle Werke, welche zur Gestaltung der Internetseite des Erwerbers beitragen und an welchen wir die Urheberrechte halten.
- Übertragung:
- Das Nutzungsrecht wird einfach sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt übertragen.
- Die Übertragung und Einräumung weiterer Nutzungsrechte auf Dritte durch den Käufer erfolgt nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis vom Rechteinhaber.
- Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Rechteinhabers zulässig.
- Die Nutzungsrechte werden für alle, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses genutzten Werke, sowie nachfolgend für alle Werke, welche durch den Rechteinhaber hinzugefügt werden, übertragen.
- Dem Rechteinhaber steht – sofern nicht anders vereinbart – eine Nennung im Footer (Fußzeile) der Website zu.
- Bsp.: Designed by Merlin Junk | Ju-Development
- Inkrafttreten/Vergütung:
- Die Einräumung der Nutzungsrechte wird durch Auslieferung des Rechteinhabers und Zahlung des – dem Käufer – in Rechnung gestellten Betrags wirksam.
- Vertragsverletzung:
- Jede Vertragspartei hat das Recht diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sofern die gegensätzliche Vertragspartei ihre Pflichten aus diesem Vertrag vorsätzlich, leicht fahrlässig oder grob fahrlässig verletzt. Dabei erlischt das Nutzungsrecht des Erwerbers.
- Rückrufrecht nach §42 UrhG:
- Der Rechteinhaber hat gemäß §42 UrhG das Recht, jederzeit, aufgrund gewandelter Überzeugungen, das Nutzungsrecht zurückzurufen.
- Auf dieses Recht kann der Rechteinhaber nach §42 UrhG nicht verzichten.
- Schlussbestimmung:
- Sofern eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder ungültig oder undurchsetzbar wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag unberührt.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen. Die neue Bestimmung muss dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
- Geltungsbereich:
Diese AGB wurde zuletzt am 25.03.2025 aktualisiert.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.