Achtung, bei diesem Artikel handelt es sich um keine Rechtsberatung! Bei Fragen oder Problemen wende dich bitte an einen Fachanwalt für Urheberrecht.
Grundsätzlich können Texte, Grafiken, Tabellen, Videos und Computerprogramme unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Ebenso können aber auch Musikstücke, aber aber auch Datenbanken urheberrechtlich geschützt sein.
In §2 Abs. 1 UrhG sind unter anderem noch folgende Werke aufgelistet (stand: 22.03.2025):
-> Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
-> Werke der Musik
-> Pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst
-> Werke der bildenden Künstler einschließlich:
ㅤ-> Baukunst
ㅤ-> Angewandte Kunst
ㅤ-> Entwürfe solcher Werke
-> Lichtbildwerke einschließlich Werke, welche ähnlich geschaffen wurden
-> Filmwerke einschließlich Werke, welche ähnlich geschaffen wurden
-> Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie:
ㅤ-> Zeichnungen
ㅤ-> Pläne
ㅤ-> Karten
ㅤ-> Skizzen
ㅤ-> Tabellen
ㅤ-> plastische Darstellungen